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Grillplatz "Alter Sportplatz in Ockstadt"

Der „Alte Sportplatz in Ockstadt" steht allen Friedberger Bürgerinnen und Bürgern sowie Friedberger Vereinen und Schulklassen Friedberger Schulen zu Durchführung von Veranstaltungen zur Verfügung. Der Grillplatz verfügt über Parkplätze, Toiletten, Wasser- und Stromanschluss sowie einer großen überdachten Halle.

Das Bild zeigt den Grillplatz "Alter Sportplatz in Ockstadt"

Für die Anmietung des Grillplatzes ist eine Anmeldung erforderlich. Da der Platz sehr stark - besonders an den Wochenenden - genutzt wird, ist eine frühzeitige Reservierung und Anmeldung (möglichst im Januar) erforderlich. Bitte klären Sie einen entsprechenden Termin telefonisch mit Frau Kudelko Tel. 06031/88334 ab.

Mietzins
Der Mietzins (einschließlich Strom und Wasser) für die Anmietung des Grillplatzes wurde ab 21.02.2005 wie folgt festgesetzt:

Benutzer/in

Mietzins pro Tag

Kaution

Vereine, Parteien und kirchli. Institutionen mit Sitz in Friedberg (Hessen)    
bis 50 Teilnehmer/innen

30,00€

100,00€

bis 100 Teilnehmer/innen

60,00€

150,00€

über 100 Teilnehmer/innen

90,00€

200,00€

Privatpersonen bzw. private Institutionen aus Friedberg (Hessen)    
bis 25 Teilnehmer/innen

35,00€

100,00€

bis 50 Teilnehmer/innen

60,00€

100,00€

bis 100 Teilnehmer/innen

110,00€

150,00€

über 100 Teilnehmer/innen

160,00€

200,00€

Schulen

 

 
Schulfeiern von Friedberger Schulen

100,00€

250,00€

Sonstige    
Für Kindergeburtstage und Ausflüge Friedberger Schulklassen

15,00€

 

Bitte beachten Sie folgende Infos:

Der Platz wird in ordnungsgemäßem Zustand übergeben. Für Beschädigungen, insbesondere der Halle und der Toilettenanlage, haftet der Nutzer. Der Platz muss in ordnungs-gemäßem Zustand wieder verlassen werden. Entstandener Müll muss auf eigene Kosten entsorgt werden. Der Platz ist nur über die offizielle Zufahrt anzufahren. Sollte beabsichtigt sein, bei der Veranstaltung Speisen und Getränke gegen Entgelt abzugeben, so bedarf es einer Gestattung nach dem Gaststättengesetz. Diese Gestattung ist ca. 14 Tage vor der Veranstaltung bei der Gewerbeabteilung im Rathaus, Mainzer-Tor-Anlage 6, Zimmer 09 zu beantragen. Gegrillt werden darf nur mit einem technisch einwandfreien Grill bzw. in der dafür vorgesehenen Feuerstelle. Bei Durchführung eines Lagerfeuers bitten wir dies rechtzeitig dem Amt für öffentliche Ordnung und Sicherheit (Hauptgebäude) zu melden. Das Feuer darf nur in der dafür vorgesehenen Feuerstelle abgebrannt werden. Für ausreichendes Löschmittel ist Sorge zu tragen. Für Schäden, die aus dem Umgang mit offenem Feuer entstehen, haftet der Nutzer. Die Nutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Für Haftpflichtschäden tritt die Stadt Friedberg nicht ein. Dem Benutzer wird empfohlen eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Zelten und Übernachten ist auf dem Platz nicht gestattet (ausgenommen hiervon sind Zeltlager vereinsgebundener Jugendgruppen aus Friedberg von maximal einer Übernachtung). Der Platz darf nur bis 24.00 Uhr genutzt werden. Ab 22.00 Uhr ist der Geräuschpegel so niedrig zu halten, dass keinerlei Beeinträchtigungen gegenüber Dritten, insbesondere den östlich des Grillplatz Wohnenden, entstehen. Der Betrieb von Musikanlagen ist nach 22.00 Uhr verboten. Die Benutzung von elektronisch verstärkten Musikinstrumenten ist zu unterlassen. Der Nutzer hat für eine freie Zufahrt zum Grillplatz zu sorgen, insbesondere ist auf dem Zufahrtsweg ausreichend Platz für Rettungsfahrzeuge zu lassen. Das an den Grillplatz in östliche Richtung angrenzende Gelände - Sauweide mit Teich und Auland- ist ein ökologisch wertvoller Bereich. Hunde sind an der Leine zu führen. Wird eine bereits bestätigte Veranstaltung durch den/die Benutzer/in rückgängig gemacht, ist für den entstandenen Verwaltungsaufwand die Hälfte des Mietzinses zu entrichten.

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