Friedberg, 17.04.2025
Ab dem 1. Mai 2025 tritt in Deutschland eine umfassende Reform des Namensrechts in Kraft, die Ehepaaren und Familien erweiterte Möglichkeiten bei der Namenswahl bietet. Damit musste sich auch die Erste Stadträtin Christine Diegel beschäftigen, die seit April standesamtlich trauen darf.
Um in Zukunft in Friedberg das Ja-Wort entgegenzunehmen, musste Christine Diegel noch mal für ein paar Tage die Schulbank drücken. „Es war schon länger mein Wunsch, künftige Paare an einem der schönsten Tage ihres Lebens begleiten zu dürfen“, verrät die Erste Stadträtin Friedbergs. Gemeinsam mit 27 weiteren Personen vertiefte sie ihr Wissen über das deutsche Personenstandsrecht in der Akademie für Personenstandswesen in Bad Salzschlirf. Das Personenstandsrecht regelt die amtliche Erfassung und Beurkundung von Personen, also von der Geburt, über die Eheschließung bis hin zum Tod. Auch wenn dies für Christine Diegel als Verwaltungsexpertin kein Neuland ist –der Blick auf die Seminarinhalte zeigt, wie umfangreich die Regeln im deutschen Personenstandsrecht sind.
In der Praxis darf sich die Erste Stadträtin jedoch nur mit den besonders schönen Dingen im Personenstandsrecht beschäftigen: also mit allem, was am Trauort stattfindet, von der Rede bis schließlich zum laut und deutlich ausgesprochenem JA-Wort des Paares. „Ein scherzhaftes Nein, kann die Trauung sofort beenden, sagt sie mit einem Augenzwinkern. „Deshalb lieber den Humor für den Empfang aufsparen“.
Doch bis es zur Trauung kommen kann, sind einige Schritte nötig. Formal bedeutet das, die Ehetauglichkeit der zukünftigen Paare muss bei der Eheanmeldung festgestellt werden. Das übernehmen Mira Künze, Annette Fölsing, Celina Holland und Susanna Rüger, die hauptamtlichen Standesbeamtinnen der Stadt Friedberg. Tatsächlich ist das Trau-Team der Kreisstadt noch größer. Mit Christine Diegel und den zwei weiteren Trauberechtigen Tabea Guth und Katharina Reinelt des Bürgerbüros, können jetzt sieben Mitarbeiterinnen eine Ehe standesamtlich schließen.
Ein weiterer, wichtiger Punkt beim Personenstandsrecht ist das Namensrecht, das sich zum 1.5.2025 ändert.
So können Ehepaare künftig einen gemeinsamen Doppelnamen als Ehenamen wählen, der aus den Nachnamen beider Partner besteht. Dieser Doppelname kann mit oder ohne Bindestrich geführt werden. Auch Kinder erhalten die Möglichkeit, einen Doppelnamen zu tragen, selbst wenn die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen führen. Falls Eltern bei der Geburt ihres Kindes keinen bestimmten Geburtsnamen festlegen, wird dem Kind automatisch ein Doppelname zugewiesen.
Kinder können sich künftig einer Namensänderung des Elternteils anschließen, bei dem sie hauptsächlich leben. Sie haben die Wahl, entweder den neuen Familiennamen dieses Elternteils oder einen Doppelnamen aus dem bisherigen und dem neuen Namen zu führen. Nach der Scheidung einer Ehe, in der das Kind den Ehenamen des Stiefelternteils angenommen hatte, kann es nun leichter zu seinem ursprünglichen Geburtsnamen zurückkehren.
Erwachsene erhalten einmalig die Möglichkeit, ihren Geburtsnamen neu zu bestimmen. Diese Option ermöglicht es beispielsweise, nach einer Scheidung oder aus persönlichen Gründen den ursprünglichen Geburtsnamen wieder anzunehmen oder einen anderen Namen zu wählen.
Um die Bildung von zu langen Namensketten zu vermeiden, ist die Anzahl der Namensbestandteile auf maximal zwei begrenzt. Das bedeutet, dass bei der Kombination von Doppelnamen nur zwei Namensteile ausgewählt werden dürfen. Das neue Namensrecht ist sehr komplex zielt es darauf ab, den individuellen Lebensrealitäten moderner Familien gerecht zu werden. Die Mitarbeiterinnen im Friedberger Standesamt wissen darum und stehen beratend zu Seite. Auch für die Bürgerinnen und Bürger, die nachträglich das neue Namensrecht anwenden möchten.
Erste Stadträtin Christine Diegel