Bauleitplanung

Die Bauleitplanung ist ein zentrales Instrument der Stadt, um die städtebauliche Entwicklung zu steuern. Sie legt fest, wie Flächen im Stadtgebiet genutzt werden dürfen: zum Beispiel für Wohnen, Gewerbe, öffentliche Einrichtungen oder Grünflächen.

Ziel der Bauleitplanung ist es, eine geordnete, nachhaltige und rechtssichere Entwicklung der Stadt im Einklang mit den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger, der Umwelt und der Wirtschaft zu ermöglichen.

Digitale Karte Bebauungspläne

Über die unten eingebundene Karte erhalten Sie einen Überblick über die Geltungsbereiche der aktuellen rechtskräftigen Bebauungspläne der Stadt Friedberg. Die interaktive Darstellung ermöglicht eine schnelle Orientierung innerhalb des Stadtgebiets.

Für jedes markierte Gebiet steht der jeweilige Bebauungsplan als PDF-Dokument zum Download zur Verfügung. Klicken Sie einfach auf das gewünschte Gebiet in der Karte, um weitere Informationen und die entsprechenden Unterlagen aufzurufen.

Karte in extra Seite öffnen

Bestandteile eines Bebauungsplans

Ein Bebauungsplan besteht in der Regel aus mehreren Elementen:

  • einer Planzeichnung (Teil A), in der alle Festsetzungen grafisch dargestellt sind (z. B. Baugrenzen, Straßen, Grünflächen),
  • den schriftlichen Festsetzungen (Teil B), die genaue Vorgaben zur Nutzung und Bebauung enthalten,
  • einer Begründung, die erläutert, warum der Plan in dieser Form aufgestellt wurde,
  • einem Umweltbericht, der mögliche Auswirkungen auf Natur und Umwelt beschreibt,
  • sowie einer zusammenfassenden Erklärung nach Abschluss des Verfahrens.


Was wird im Bebauungsplan geregelt?

Der Bebauungsplan kann viele verschiedene Vorgaben enthalten. Zwei häufige Beispiele sind:

1. Bauweise
Der Plan legt fest, ob in einem Gebiet offen oder geschlossen gebaut werden darf.

  • Bei offener Bauweise sind freistehende Einfamilienhäuser, Doppelhäuser oder Hausgruppen mit seitlichem Abstand zulässig. Die Gesamtlänge der Baukörper darf in der Regel 50 Meter nicht überschreiten.
  • Bei geschlossener Bauweise werden die Gebäude direkt aneinander gebaut, ohne seitlichen Abstand.

2. Dachform
Auch die Gestaltung der Dächer kann geregelt sein. Zum Beispiel kann vorgeschrieben sein, dass nur Satteldächer mit einer Neigung zwischen 30 und 40 Grad zulässig sind, um ein einheitliches Erscheinungsbild zu gewährleisten.