Stadtplanung

Die Abteilung „Stadtplanung“ hat eine Vielfalt an Aufgabenbereiche innerhalb der Stadt Friedberg. Die Aufgabenbereiche sind:

  • Stadtentwicklung

    „Unter Stadtentwicklung lassen sich alle Veränderungen der Stadtstruktur verstehen, z.B. solche des Bevölkerungsaufbaus, der Beschäftigtenstruktur, der Arbeitsplätze, der räumlichen Verteilung der Bevölkerung und der Flächennutzung. Die Veränderungen können sich auf die Stadt oder einzelne Teilgebiete beziehen. Stadtentwicklung ist damit ein Sammelbegriff für unterschiedliche Prozesse […].“ (Quelle: ARL (20..): Handwörterbuch der Raumordnung, S. 1059).

    Innerhalb der Abteilung Stadtplanung stellt die Stadtentwicklung einerseits den Bereich der übergeordneten Prozesse dar, die die zukünftige Entwicklung von Friedberg maßgeblich beeinflussen: Die Strukturierung der Entwicklung Friedbergs innerhalb Prozessen wie dem integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK), der Bearbeitung und Betreuung von (amts-/ abteilungsübergreifenden) (Groß-)projekten wie der Entwicklung der ehemaligen Ray Barracks Kaserne oder städtebaulichen Wettbewerben, aber auch das städtische Standortmanagement. Letzteres ist die Suche nach geeigneten Flächen für städtische Immobilien (z.B. Kindertagesstätten, Spielplätze) oder die Unterstützung der Wirtschaftsförderung bei der Ansiedlung von Unternehmen. Die Arbeit der Stadtentwicklung zeichnet sich durch einen kommunikativen Ansatz aus und setzt oftmals auf die Beteiligung von BürgerInnen und Interessensgruppen.

  • Bauleitplanung

    „Stadtplanung” als Bezeichnung für die vorausschauende Lenkung der räumlichen Entwicklung […]“ (Quelle: ARL (20..): Handwörterbuch der Raumordnung, S. 1085).

    Die Stadtplanung betreut in der Hauptsache die vorbereitende sowie die verbindliche Bauleitplanung. Jene ist die Vorbereitung und Lenkung der baulichen und sonstigen Nutzung von Grund-/Flurstücken innerhalb Friedbergs. D.h. das innerhalb der Abteilung die Regelungen zur Bebaubarkeit von Grundstücken sowie weitere gestalterische Aspekte geschaffen werden.

    Der vorbereitende Bauleitplan ist der Flächennutzungsplan, welcher vom Regionalverband der Region Frankfurt Rhein Main erstellt wird und Grundlage für die verbindliche Bauleitplanung, die sog. Bebauungspläne, ist.

    Bebauungspläne regeln die Nutzung und Bebaubarkeit von Grundstücken. Diese sind jedoch nicht in jedem Stadtbereich flächendeckend vorhanden, weswegen sich dort die Bebaubarkeit nach anderen rechtlichen Grundlagen des Baugesetzbuches richten kann.

  • Bauordnung

    Innerhalb des Bereichs „Bauordnung“ befinden sich die Bauberatung und die Bearbeitung von Bauanträgen/Genehmigungsfreisteller o.Ä. Die Stadt Friedberg hat grundsätzlich nicht die Baugenehmigungsbehörde inne, sie wird aber innerhalb dieser Verfahren angehört und überprüft maßgeblich die Einhaltung der städtebaulichen Entwicklung im Stadtgebiet auf Grundlage der Bebauungspläne, des Baugesetztes und der hessischen Bauordnung.

  • Klimaanpassung

    Klimaanpassung ist der Umgang mit den Veränderungen, welche durch den Klimawandel entstehen. Beispielsweise ist dies der Umgang die Erhöhung von Temperaturanstiegen bis hin zu sog. Hitzeinseln (extrem warme Bereiche innerhalb der Stadt, wie z.B. der Vorplatz der Burg) oder auch mit den immer größer werdenden (Stark-) Regenereignissen. Die Klimaanpassung befasst sich damit, wie die Stadt Friedberg zukünftig auf solche Entwicklungen reagieren kann/soll. Fragestellungen, die damit verfolgt werden sind die Reduktion von Hitzeinseln, das halten und ableiten von Regenwasser oder ähnlich.

    Dieser Bereich der Abteilung Stadtplanung befindet sich aktuell im Aufbau, weswegen noch keine konkreten Projekte benannt werden können

  • Altlastenmanagement

    Das Altlastenmanagement befasst sich mit der Bearbeitung und Betreuung städtischer Altflächen sowie der Führung eines sog. Altlastenkatasters. Im Kataster werden diejenigen Flächen aufgeführt, bei welchen früher Nutzungen waren die u.U. heute als Altlasten verdacht gelten. Das können z.B. Tankstellen, Werkstätten oder Reinigungen sein. Im Altlastenkataster wurden die Gewerbeabmeldungen entsprechend auf ihre Altlastenmöglichkeit hin untersucht und aufgeführt.

Stadtentwicklungsprojekte


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