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Haushalt und Controlling
Die Abteilung Haushalt und Controlling ist für die finanzielle Steuerung der Stadt Friedberg verantwortlich. Sie erstellt den Haushaltsplan, eröffnet die Bilanz und stellt am Ende des Jahres den Jahresabschluss auf. Damit sorgt sie für Transparenz, Verlässlichkeit und eine solide finanzielle Grundlage der städtischen Arbeit.
Zu den Aufgaben gehören unter anderem:
- Die Haushalts- und Budgetplanung
- Buchhaltung und Jahresabschluss
- Interne Leistungsverrechnung und Mehrwertsteuer
- Anlagenbuchhaltung und Inventur
- Fördermittelmanagement, Zuschüsse, Statistiken und Beteiligungen
Informationen zum Zahlungsverkehr und zum Sepa-Lastschriftmandat erhalten Sie hier:
Weitere Informationen zu Dienstleistungen der Steuerabteilung finden Sie hier:
Haushaltsplan der Stadt Friedberg
Der Haushaltsplan ist das zentrale Planungsinstrument der wirtschaftlichen Aktivitäten einer Kommune und ein für jedes Haushaltsjahr aufzustellendes, systematisch gegliedertes Planwerk. Er beinhaltet die dem Haushaltsjahr wirtschaftlich zuzuordnenden Erträge und Aufwendungen sowie Ein- und Auszahlungen.
Der Haushaltsplan ist gleichzeitig wichtigster Bestandteil der Haushaltssatzung. Mit Feststellung der Haushaltssatzung erlangt der Haushaltsplan Bindungswirkung für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde. Die Haushaltssatzung entfaltet ihre Wirkung grundsätzlich nur nach innen, d.h. sie bindet ausschließlich die Verwaltung. Außenwirkung entfaltet die Haushaltssatzung lediglich hinsichtlich der vorzunehmenden Festsetzung der Steuerhebesätze, die für jedes Jahr festzusetzen sind.
Haushaltsplan 2025
- Die Präsentation zur Einbringung des Haushaltsplanes 2025 in die Stadtverordnetenversammlung am 10.10.2024 können sie hier einsehen.
- Den Haushaltsplan 2025 der Stadt Friedberg können Sie hier einsehen.
Haushaltsplan 2026
- Die Präsentation zur Einbringung des Haushaltsplanes 2025 in die Stadtverordnetenversammlung am 10.10.2024 können sie hier einsehen.
Der Jahresabschluss der Stadt Friedberg (Hessen)
Der Magistrat hat gemäß § 112 HGO für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Er hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten. Der Jahresabschluss hat die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Friedberg (Hessen) darzustellen.
Mit dem Jahresabschluss legt der Magistrat Rechenschaft gegenüber der Stadtverordnetenversammlung über die Ausführung des Haushaltsplans ab. Nach Abschluss der Prüfung des Jahresabschlusses durch das Rechnungsprüfungsamt ist er zusammen mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes gemäß § 113 HGO der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 114 HGO über den vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss und entscheidet zugleich über die Entlastung des Magistrats.
Den Jahresabschluss 2017 mit Schlussbericht der Revision sowie den Entlastungsbeschluss finden sie hier:
Interaktiver Haushaltsplan

© Stadt Friedberg
Interaktiver Haushaltsplan
Die Dokumente stehen im PDF-Format zum lesen oder herunterladen bereit.
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Anleitung zum Interaktiven Haushaltsplan
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