Kostenbeiträge für die städtischen Kindertagesstätten

  • gültig vom 01.08.2026 bis zum 31.12.2026 

    Kinder unter 3 Jahren

    Betreuungszeiten7.00 bis 15.00 Uhr7.00 bis 16.00 Uhr7.00 bis 17.00 Uhr
    Beitrag in €350,40394,20438

    Reduzierte Kostenbeiträge gemäß Sozialklausel für Krippenkinder

    Betreuungszeiten7.00 bis 15.00 Uhr7.00 bis 16.00 Uhr7.00 bis 17.00 Uhr
    Beitrag in €273,30307,50341,60


    Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung

    Betreuungszeiten7.00 bis 13.00 Uhr7.00 bis 15.00 Uhr7.00 bis 16.00 Uhr7.00 bis 17.00 Uhr
    Beitrag in €056,4084,60112,80

    Bei einer Betreuung von Geschwisterkindern ist der höhere Kostenbeitrag voll zu zahlen und der geringere Kostenbeitrag wird halbiert. Für das dritte und jedes weitere Geschwisterkind ist kein Kostenbeitrag zu zahlen.


    Mittagstisch in der Kita

    Für Kinder unter 2 Jahren wird eine Verpflegungspauschale in Höhe von 50,00 € berechnet. Bei einer Betreuungszeit mit Mittagstisch für Kinder ab 2 Jahren besteht die Möglichkeit, zwischen drei Pauschalen zu wählen:

    Bis zu 10 Essen pro Monat35 €
    Bis zu 15 Essen pro Monat52,50 €
    Ab dem 16. Essen pro Monat70 €


    Pflegeprodukte für Kinder unter 3 Jahren

    Für Kinder bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres48,50 €
    Für Kinder bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres28 €
    Für Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres7,50 €