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Fundsachen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie einen Wertgegenstand (d.h. mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.
Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Rechtsgrundlage
An wen muss ich mich wenden?
Spezielle Hinweise für Stadt Friedberg
Gefundene Schlüssel werden im Bürgerbüro der Stadt Friedberg (Hessen) aufbewahrt. Sie können dort abgegeben und von den Eigentümerinnen und Eigentümern wieder abgeholt werden. Das Bürgerbüro befindet sich im Rathaus, Mainzer-Tor-Anlage 6, 61169 Friedberg (Hessen). Sie erreichen das Team telefonisch oder per E-Mail:
nadine.rose@friedberg-hessen.de
spoerl.kerstin@friedberg-hessen.de
Alle anderen Fundgegenstände werden beim Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung im Rathaus abgegeben und dort mindestens sechs Monate aufbewahrt. Auskünfte hierzu erhalten Sie bei Frank Halbritter telefonisch per E-Mail:
frank.halbritter@friedberg-hessen.de
Kann die Eigentümerin oder der Eigentümer einer Fundsache ermittelt werden, erfolgt eine schriftliche Benachrichtigung. Liegt der Wohnsitz außerhalb von Friedberg, wird die Fundsache an das Fundbüro der zuständigen Wohnortgemeinde weitergeleitet.