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Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Im öffentlichen, sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen.
Das Fällen oder der Rückschnitt eines kommunal geschützten Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.
Verfahrensablauf
- Der Antrag muss in der Regel schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Nach Antragstellung erfolgt ggf. eine vor Ort Besichtigung
- Sie erhalten eine schriftlichen Genehmigung
Spezielle Hinweise für Stadt FriedbergDie Abteilung Grünplanung prüft ob der Baum im Bebauungsplan festgesetzt ist, berät und vermittelt anschließend an den Wetterauskreis weiter.
Auf der Webseite des Wetteraukreises finden Sie die geltenden Genehmigungsanträge. Den Link finden Sie nachfolgend:
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Fällung bzw. Rückschnitt können sein:
- der Baum ist krank und hat seine ökologischen Funktionen weitestgehend verloren
- die weitere Erhaltung stellt einen nicht zumutbaren Aufwand für den Eigentümer dar.
- es gehen Gefahren für Personen oder Sachwerte aus
Welche Unterlagen werden benötigt?
Erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
In der Regel sind der genaue Standort, sowie Angaben zum Baum selbst (Art, Größe des Baumes) hinzuzufügen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Baumrückschnitt bzw. die Fällung darf erst nach dem Vorliegen der Genehmigung erfolgen.
Rechtsgrundlage
Kommunales Satzungsrecht: Die rechtlichen Regelungen sind je Kommune unterschiedlich.
Kurztext
- Verbot der Beseitigung oder Beschädigung kommunal geschützter Bäume Ausnahmegenehmigung
- Baum durch Kommune geschützt
- Baumfäll- / rückschnittgenehmigung notwendig
- Zuständigkeit: Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Typisierung
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