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Amtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung – Einladung gem. JHV 2026 Freiwillige Feuerwehr Friedberg (Hessen)
Satzungen, Verordnungen, öffentliche Bekanntmachungen nach dem Kommunalwahlgesetz und den aufgrund des Kommunalwahlgesetzes ergangenen Rechtsverordnungen sowie anderer Gegenstände, deren öffentliche Bekanntmachung erforderlich ist, werden durch Bereitstellung auf der Internetseite im Sinne von § 5 a BekanntmachungsVO der Stadt Friedberg (Hessen) unter www.friedberg-hessen.de unter Angabe des Bereitstellungstages öffentlich bekanntgemacht.
Satzungen sind mit ihrem vollen Wortlaut bekannt zu machen. Gesetzlich vorgeschriebene Genehmigungen sind zugleich mit der Satzung öffentlich bekannt zu machen. Die Bekanntmachung ist mit dem Ablauf des Bereitstellungstages im Internet vollendet.
Jede Person hat das Recht, im Internet bekannt gemachte Satzungen und Verordnungen der Stadt während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen. Auf dieses Recht wird auch auf der Internetseite der Stadt hingewiesen.
Fachtechnische Auskünfte erhalten Sie von den in der Veröffentlichung genannten zuständigen Mitarbeitenden.
Das Dokument steht im PDF-Format zum Lesen oder Herunterladen bereit. Dazu benötigen Sie zum Beispiel den Adobe Reader, den Sie sich bei Bedarf hier kostenlos aus dem Internet laden können.
