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Erhöhte Waldbrandgefahr: Stadt appelliert an Vorsicht und verstärkt Streifenfahrten
Mit der Alarmstufe A werden besonders gefährdete Waldbereiche verstärkt überwacht und die Einsatzbereitschaft erhöht. In besonders gefährdeten Waldgebieten und Waldrandbereichen können bei Bedarf weitere Maßnahmen notwendig werden. Dazu können beispielsweise die Schließung von Grillplätzen oder im Einzelfall die vorübergehende Sperrung von Waldwegen und Waldflächen gehören.
Besondere Aufmerksamkeit gilt derzeit dem Umgang mit Zigaretten. Anlass dafür gab unter anderem eine Beobachtung im Bereich eines Waldgebietes bei Ossenheim. Dort wurden Personen gemeldet, die wiederholt Zigarettenkippen auf eine Wiese warfen. Die Ordnungspolizei wurde daraufhin zu einer Kontrolle entsandt. Auch an einem ausgetrockneten Feldweg in Friedberg wurden abgebrannte Zigaretten gefunden, die augenscheinlich nicht vollständig ausgetreten worden waren.
„Eine achtlos weggeworfene Zigarette kann bei dieser Trockenheit ausreichen, um einen Brand mit erheblichen Folgen auszulösen. Deshalb mein dringender Appell: Bitte werfen Sie keine Zigaretten in die Natur und vermeiden Sie alles, was einen Funken oder ein Feuer verursachen könnte. Wer derzeit im Wald oder auf trockenen Flächen unterwegs ist, sollte besonders aufmerksam und verantwortungsvoll handeln“, betont Erste Stadträtin Christine Diegel.
Neben Zigaretten können auch offenes Feuer, Grillen oder andere Zündquellen schnell zur Gefahr werden. Die Stadt weist darauf hin, dass in Wäldern vom 1. März bis 31. Oktober grundsätzlich nicht geraucht werden darf. Zufahrtswege zu Waldgebieten sind jederzeit freizuhalten, damit Feuerwehr und Rettungskräfte im Ernstfall schnell zum Einsatzort gelangen können.
Wer einen Brand oder eine Rauchentwicklung bemerkt, sollte umgehend die Feuerwehr über den Notruf 112 verständigen und möglichst genaue Angaben zum Ort machen.
Die Stadt weist zudem darauf hin, dass fahrlässiges Verhalten, durch das ein Brand verursacht wird, auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Je nach Sachverhalt kann insbesondere eine fahrlässige Brandstiftung nach § 306d Strafgesetzbuch in Betracht kommen.
Die Stadt Friedberg und die Freiwilligen Feuerwehren beobachten die Situation weiterhin aufmerksam. Mit den Streifenfahrten und der verstärkten Sensibilisierung sollen Brände möglichst verhindert und Gefahren frühzeitig erkannt werden.
