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Meldebescheinigung
Beantragung einer Meldebescheinigung
Erweiterte Meldebescheinigung beantragen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Die Meldebehörde der Stadt beziehungsweise Gemeinde bei der Sie mit Hauptwohnung gemeldet sind, stellt Ihnen auf Antrag eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigung aus.
Dafür bedarf es der Angabe des Familiennamens , des Vornamens, des Geburtsdatums sowie der Anschrift der derzeitigen Haupt- oder alleinigen Wohnung.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung, Sie beinhaltet mindestens die in § 18 Abs. 1 BMG genannten folgenden Daten:Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens , Doktorgrad, Geburtsdatum, derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.
Auf Antrag können diese Daten um die in § 18 Abs. 2 BMG genannten ergänzt und damit eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden. In dem Fall, dass Sie nicht selbst bei der Meldebehörde vorsprechen oder sich sonst an diese wenden können darf diese die Meldebescheinigung nur gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben oder sie wird Ihnen postalisch oder elektronisch zugestellt.
Sie wird zum Beispiel im Rahmen einer Eheschließung benötigt. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen sie bei Passangelegenheiten ihren Konsulaten vorlegen.
Spezielle Hinweise für Stadt FriedbergEine Meldebescheinigung kann online oder persönlich beantragt werden. Sie dient dem Nachweis der aktuellen Wohnanschrift und enthält die gesetzlichen Pflichtdaten wie Namen, Geburtsdatum und Anschrift. Auf Wunsch kann eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden.
Für den Antrag benötigen Sie ein gültiges Ausweisdokument; bei Vertretung zusätzlich eine Vollmacht und eine Ausweiskopie.Den Online-Dienst "Erweiterte Meldebescheinigung beantragen" finden Sie unter Anträge/ Formulare!
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für Stadt FriedbergDie Gebühr beträgt 10 Euro.
Rechtsgrundlage
Anlage 1 zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz