Beratung zur Aufnahme eines Kindes in Kita oder Kindertagespflege in Anspruch nehmen

Kita-Anmeldung
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Kindertageseinrichtungen (Tageseinrichtungen für Kinder) sind Kinderkrippen für Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres, Kindergärten für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt, Kinderhorte für Kinder im Schulalter und altersübergreifende Tageseinrichtungen für Kinder, § 25 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB).

    Tageseinrichtungen sollen die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen und den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können, § 22 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).

    Kinder ab dem ersten vollendeten Lebensjahr haben einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege, § 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).

    Spezielle Hinweise für Stadt Friedberg

    Sie haben die Möglichkeit, Ihr Kind in drei verschiedenen Einrichtungen anzumelden. Hierbei legen Sie Ihre Rangfolge nach Ihren Wünschen fest und wir versuchen diese, soweit möglich, zu berücksichtigen. Beachten Sie bitte hierbei, dass eine Anmeldung für weitere Einrichtungen nicht möglich ist. 

    In jeder Kindertagesstätte sind die jeweils möglichen Betreuungsangebote hinterlegt, auf die Sie zugreifen können.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für Stadt Friedberg
  • Rechtsgrundlage