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Sterbeurkunde Ausstellung
Urkunden aus dem Sterberegister
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt.
Jeder Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat.
Bei der Sterbeurkunde handelt es sich um ein wichtiges Dokument, das Sie als Angehörige im Todesfall beantragen können.
Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.
Wichtig ist die Sterbeurkunde für beispielsweise für:
- die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie
- die Nachlassabwicklung
- die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.
Den Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch beim zuständigen Standesamt beantragen.
Spezielle Hinweise für Stadt FriedbergHinweis: Allgemein können wir maximal 30 Jahre rückwirkend vor dem Jahr des Sterbefalles Sterbeurkunden ausstellen. Sollten Sie Urkunden aus älteren Vorgängen benötigen, wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail an das Stadtarchiv: stadtarchiv@friedberg-hessen.de
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für Stadt FriedbergSchriftlich per Brief:
Standesamt Friedberg (Hessen)
Urkundenbestellung
Mainzer-Tor-Anlage 6
61169 Friedberg (Hessen)
Bitte fügen Sie Ihrem Schreiben folgendes bei:- Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder
- Kopie Ihres Reisepasses (Seite mit Angaben zu Vor- und Familiennamen) bei.
Bitte machen Sie in Ihrem Schreiben auch exakte Angaben über
- Ihre E-Mailadresse
- Ihre Telefonnummer
- Zustellungsadresse
Anschließend wird die gewünschte Personenstandsurkunde incl. Rechnung per Post versandt.
Persönlich:
Gerne können Sie auch zu den Öffnungszeiten persönlich die Urkunden bei uns bestellen. In der Regel können wir Sie Ihnen direkt aushändigen. Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. Die Gebühr kann nur in bar entrichtet werden.
Standesamt Friedberg (Hessen)
Mainzer-Tor-Anlage 6
Gebäude 2
61169 Friedberg (Hessen)Voraussetzungen
Einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
- der letzte Ehepartner,
- der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft,
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person oder
- Geschwister mit berechtigtem Interesse,
- nähere Verwandte, wie beispielsweise
- Tanten und Onkel, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
Welche Gebühren fallen an?
12,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6,00 Euro), sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.
Rechtsgrundlage
An wen muss ich mich wenden?
Das Standesamt, das den Sterbefall beurkundet hat.