Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Mit einer Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten mit dem Original bestätigt.


    Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.

    Wird eine Beglaubigung zur Verwendung im Ausland benötigt, reicht eine einfache Beglaubigung nicht aus. Siehe für diesen Fall unter Legalisation und Apostille.

    Spezielle Hinweise für Stadt Friedberg

    Abschriften von Personenstandsurkunden wie Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunden erhalten Sie ausschließlich beim zuständigen Standesamt. Diese Unterlagen dürfen im Bürgerbüro nicht beglaubigt werden.

    Kopien können beim Ortsgericht beglaubigt werden. Dafür müssen die Originaldokumente vorgelegt werden. Die Gebühr für beglaubigte Kopien beträgt ab 4 Euro.
    Unterschriftenbeglaubigungen sind ebenfalls möglich. Die Unterschrift muss persönlich vor der Mitarbeitenden geleistet werden; ein gültiges Ausweisdokument ist vorzulegen. Die Gebühr beträgt 7,50 Euro. Bitte beachten Sie, dass nicht in allen Fällen eine amtliche Beglaubigung möglich ist.

    Das Ortsgericht Friedberg (Hessen) bietet ebenfalls Beglaubigungen an. Es befindet sich im Gebäude II, im Innenhof links am Hintereingang. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. 

    Es ist ausschließlich Barzahlung möglich.

    Die Öffnungszeiten:

    Dienstag
    15:00 - 17:00 Uhr

    Freitag
    10:00 - 12:00 Uhr

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Das Dokument, das beglaubigt werden soll, und das Original. Bei der Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen sind ein Nachweis der Identität (z. B. Personalausweis oder Reisepass) und das Schriftstück mitzubringen, auf dem die zu leistende Unterschrift oder das Handzeichen beglaubigt werden soll.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Beglaubigungen sind grundsätzlich gebührenpflichtig. Über die Höhe der Gebühr erteilt die zuständige Behörde Auskunft.

  • Rechtsgrundlage

    • § 33 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz - Beglaubigung von Dokumenten
    • § 34 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz - Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen