- Mein Friedberg
- Freizeit & Tourismus
- Wirtschaft
- Verwaltung & Politik
- Termine
Abfallgebühren
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zur Abfallentsorgung erheben die Entsorgungsträger (die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise) Gebühren zur Deckung der damit verbundenen Kosten nach den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Abgaben.
Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:
- Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen,
- die Vermarktung verwertbarer Stoffe,
- die Abfallberatung,
- Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen und
- die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.
Spezielle Hinweise für Stadt FriedbergZum 1. Januar 2025 wurden die Abfallgebühren der Stadt Friedberg (Hessen) geändert. Bisher zahlte man eine feste Jahresgebühr. Künftig zahlt jeder Haushalt eine feste Jahresgebühr für die Biotonne und eine Grundgebühr zzgl. anfallender Leerungen für die Restmülltonne.
In der Grundgebühr der Restmülltonne sind 12 bzw. 9 Leerungen enthalten, bei denen es egal ist, wie voll die Tonne ist. Wer die Tonne ein weiteres Mal bei den Abfuhrterminen raus stellt, zahlt für diese Leerung einen entsprechenden Aufpreis.
Etwas anders ist es bei der Biotonne. Diese darf man so oft rausstellen, wie man will, und zahlt immer nur die Jahresgebühr von 79,80 Euro bei der kleinen 120 Liter Tonne. Wie bisher bleiben Papier, Gelbe Tonne und Grünschnitt kostenlos. Die Abfuhr von Sperrmüll wird optional nach Abfuhren berechnet.
Jede Liegenschaft muss an die Abfallbeseitigung angeschlossen sein. Im Einzelnen fallen Gebühren an. Diese finden Sie über den untenstehenden Link.
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für Stadt FriedbergRechtsgrundlage