Grundsteuer Festsetzung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt. Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz.

    Grundbesitz sind

    • land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A),
    • Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B).

    Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte.

    Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Die Kommune (Gemeinde oder Stadt) beschließt mit der Haushaltssatzung den Hebesatz und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer.

    Spezielle Hinweise für Stadt Friedberg

    Grundsteuer

    Die Berechnung der jährlichen Grundsteuer für ein Objekt erfolgt im zweistufigen Verfahren:

    - Erstellung des Einheitswert-/ Grundsteuermessbescheides. Dieser wird durch die Bewertungsstelle des Finanzamtes Limburg-Weilburg berechnet und erstellt.

    - Erstellung des Grundsteuerbescheides durch die Stadt Friedberg.

    Der durch das Finanzamt festgesetzte Grundsteuermessbetrag wird mit dem derzeit gültigen Hebesatz der Stadt Friedberg (Hessen) multipliziert und ergibt somit die Jahressteuer für das Objekt.


    Die Hebesätze der Stadt Friedberg (Hessen) betragen:

    Grundsteuer A: 309 % (land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Stückländereien)

    Grundsteuer B: 596 % (bebaute und unbebaute Grundstücke)



    Eigentumswechsel

    Der Fachbereich Finanzen, Abteilung Steuern, wird nicht unmittelbar über einen Eigentumswechsel durch Notare oder das Amtsgericht (Grundbuchamt) informiert. Die Steuerabteilung erhält die Information erst, nachdem das zuständige Finanzamt die Zurechnungsfortschreibung (Umschreibung) vorgenommen hat.

    Die Grundsteuer ist nach dem Grundsteuergesetz eine Jahressteuer, d.h. Schuldner für ein Kalenderjahr ist derjenige, dem der Steuergegenstand bei der Feststellung des Einheitswertes durch das Finanzamt zum 01.01. zugerechnet ist.

    Vorzeitige Umschreibung:

    Mit dem Formular „Vorgriffsumschreibung“ haben Sie jedoch die Möglichkeit, das Objekt vorzeitig (auch unterjährig) umschreiben zu lassen. Die Umschreibung kann nur zum 1. eines Monats erfolgen. Das Formular können Sie ausgefüllt und von beiden Vertragsparteien unterschrieben an die Steuerabteilung senden.


  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für Stadt Friedberg

Bei Fragen zu der Berechnung des Messbetrages oder Einwendungen gegen dessen Höhe ist das Finanzamt Limburg-Weilburg zuständig.

Telefon: 06431 208-0
E-Mail: poststelle@fa-lw.hessen.de


Bei Fragen zu Ihrem Grundsteuerbescheid und dessen Erhebung ist die Steuerabteilung der Stadt Friedberg (Hessen) zuständig.

Telefon: 06031/ 88-8204
E-Mail: steuerabteilung@friedberg-hessen.de

Zuständige Abteilungen