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Hundesteuer - Hund abmelden
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Sie müssen Ihren Hund bei Ihrer Gemeindeverwaltung abmelden, wenn
- Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder wenn
- Sie keinen Hund mehr haben.
Spezielle Hinweise für Stadt FriedbergDie Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie wird auf Grundlage der „Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Friedberg“ erhoben.
Abmeldung
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung endet. Die Abmeldung ist innerhalb von zwei Wochen der Steuerabteilung schriftlich mitzuteilen. Zudem ist die Hundesteuermarke zurückzugeben.
Welche Fristen muss ich beachten?
Spezielle Hinweise für Stadt FriedbergDie Abmeldung ist in der örtlichen Hundesteuersatzung geregelt und muss in der Regel innerhalb von zwei Wochen erfolgen.
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für Stadt FriedbergBemerkungen
An wen muss ich mich wenden?
Spezielle Hinweise für Stadt Friedberg
Steuerabteilung
Tel.: 06031 88-8204
E-Mail: steuerabteilung@friedberg-hessen.de