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Hundesteuer - Hund anmelden
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden.
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt.
Spezielle Hinweise für Stadt FriedbergDie Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie wird auf Grundlage der „Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Friedberg“ erhoben.
Anmeldung
Die Steuerpflicht entsteht mit dem Monat, in dem der Hund in Ihrem Haushalt aufgenommen wurde, frühestens jedoch mit dem 1. des Monats in dem der Hund drei Monate alt wird. Die Anmeldung ist innerhalb von 2 Wochen nach Entstehung der Steuerpflicht zu erfolgen.
Die Steuer beträgt jährlich:
- für den Ersthund 84,00 €
- für den Zweithund 102,00 €
- für den Dritthund- und weitere Hunde 132,00 €
- für gefährliche Hunde gemäß der Satzung 960,00 €
Die Hundesteuer wird am 1. Juli fällig und betrifft den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember eines Kalenderjahres.
Steuerbefreiung -/ Ermäßigung
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Hundesteuer ermäßigt oder eine Steuerbefreiung gewährt werden. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie der Hundesteuersatzung.
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für Stadt Friedberg
An wen muss ich mich wenden?
Spezielle Hinweise für Stadt Friedberg
Steuerabteilung
Tel.: 06031 88-8204
E-Mail: steuerabteilung@friedberg-hessen.de