Beantragung der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsangehörige, Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland

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Spezielle Hinweise für Stadt Friedberg

Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Deutsche ist das Standesamt des Wohnsitzes oder das letzte inländische Standesamt in Deutschland der/­s deutschen Partnerin oder Partners zuständig.

Zuständige Abteilungen