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Wohnsitz Abmeldung
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelde n.
Spezielle Hinweise für Stadt FriedbergEine Abmeldung ist nur notwendig, wenn Sie ins Ausland ziehen oder eine Nebenwohnung aufgeben. Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Dafür benötigen wir die Ausweisdokumente aller Personen, die abgemeldet werden sollen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Rechtsgrundlage
An wen muss ich mich wenden?
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes