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Kircheneintritt/Kirchenaustritt
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Ein Kirchenaustritt muss in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen.
Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.
Spezielle Hinweise für Stadt FriedbergDer Kirchenaustritt muss persönlich im Bürgerbüro erklärt werden. Dafür benötigen Sie ein gültiges Ausweisdokument und müssen in Friedberg (Hessen) mit Hauptwohnung gemeldet sein. Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt erklärt wird.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.
Rechtsgrundlage
An wen muss ich mich wenden?
Spezielle Hinweise für Stadt Friedberg
Den Kirchenaustritt erklären Sie bei Ihrem städtischen Bürgerbüro.