Einfache Melderegisterauskunft

Einfache Melderegisterauskunft
Einfache Melderegisterauskunft für privatwirtschaftliche Unternehmen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde Familienname, Vornamen (unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamen), Doktorgrad und derzeitige Anschriften zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben wird Ihnen dies mitgeteilt.

    Ob Ihnen eine Meldebehörde eine Auskunft über die Daten der gesuchten Person erteilt, liegt in deren pflichtgemäßem Ermessen. Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für die Meldebehörde Grund zu der Annahme besteht, dass hieraus eine Gefahr für schutzwürdige Interessen des Betroffenen oder einer anderen Person erwachsen kann.

    Spezielle Hinweise für Stadt Friedberg

    Den Onlinedienst zur Wohnsitzanmeldung finden Sie unter Anträge/ Formulare!

  • Voraussetzungen

    • Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können. Das heißt, dass Sie bereits über Daten zum Betroffenen verfügen müssen. Dies sind in der Regel der Vor- und Familienname, frühere Namen, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder eine Anschrift.
    • Sie müssen bei der Anfrage erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden.
    • Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
    • Es darf keine Auskunftssperre im Melderegister bestehen.
  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für Stadt Friedberg

    Für jede Auskunft fällt eine Verwaltungsgebühr von 10 Euro an. Ihr Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn das Formular vollständig ausgefüllt ist und ein Zahlungsnachweis vorliegt.

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

An die Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person.

Zuständige Abteilungen