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Gewerberegister, Auskunft
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Das Gewerberegister ein Verzeichnis der örtlichen Gewerbebetriebe wird von den Kommunalverwaltungen geführt. Für die An-, Um- und Abmeldung eines Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle besteht Anzeigepflicht.
Die Übermittlung der einfachen Auskunft beinhaltet die 3 Grunddaten Name/Firma, Anschrift und Tätigkeit des Gewerbetreibenden und wird auf Anfrage ohne weitere Prüfungen übermittelt.An nichtöffentliche Stellen (z.B. Privatpersonen) können erweiterte Auskunftsdaten, wie private Wohnanschrift, Geburtsdatum, Tätigkeitsbeginn und ggf. -ende, unter der Voraussetzung übermittelt werden, dass der Auskunftsbegehrende ein rechtliches Interesse glaubhaft macht (§ 14 Abs. 8 GewO). Bei der Glaubhaftmachung wird neben dem schlüssigen Vortrag des Auskunftsbegehrenden (Angaben warum erweiterte Daten z.B. Wohnanschrift benötigt werden usw.) noch die Vorlage einschlägiger Dokumente (z.B. Kaufvertrag, Mahnung) verlangt.
Spezielle Hinweise für Stadt FriedbergSie können zwischen einer einfachen und einer erweiterten Auskunft wählen:
- Einfache Auskunft: Name/Firma, Anschrift und Tätigkeit
- Erweiterte Auskunft: zusätzliche Daten (z. B. Wohnanschrift, Beginn/Ende der Tätigkeit), sofern ein rechtliches Interesse nachgewiesen wird
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für Stadt FriedbergFür eine Auskunft wird eine Gebühr von 16,00 € erhoben.
Bei Antragstellung per E-Mail oder Post überweisen Sie vorab an:
Sparkasse Oberhessen
IBAN: DE20 5185 0079 0051 0000 80
BIC: HELADEF1FRI
Verwendungszweck: 114833
Empfänger: Stadt Friedberg (Hessen)Die Auskunft erfolgt nach Eingang der Zahlung.
Rechtsgrundlage
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich bitte an die Gemeinde-/Stadtverwaltung am Sitz des Gewerbebetriebes
Spezielle Hinweise für Stadt Friedberg
Mail-Adresse: gewerbeabteilung@friedberg-hessen.de