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Einbürgerung
Einbürgerung beantragen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Auf die Einbürgerung besteht in der Regel ein Rechtsanspruch, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Die Antragstellerin oder der Antragsteller
- hat seit fünf Jahren rechtmäßig den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland,
- besitzt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder ist im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz, die nicht für einen nur vorübergehenden Zweck erteilt ist,
- ist in der Lage den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen zu bestreiten (Unterhaltsfähigkeit),
- ist nicht vorbestraft,
- verfügt über ausreichende Deutschkenntnisse,
- verfügt über staatsbürgerliches Grundwissen,
- bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung (Verfassungstreue),
- verfügt über eine geklärte Identität und Staatsangehörigkeit und
- bekennt sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges.
Für bestimmte Konstellationen bestehen Sonderregelungen: Familienangehörige, Menschen mit überdurchschnittlichen Integrationsleistungen. Auskünfte dazu erteilen die Staatsangehörigkeitsbehörden der Städte und Gemeinden und bei kleineren Gemeinden der Kreisausschuss des Landkreises. Es wird in jedem Falle empfohlen, sich vor einer Antragstellung dort beraten zu lassen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für Stadt FriedbergFolgende Unterlagen sind zusammen mit dem vollständig ausgefüllten Einbürgerungsantrag einzureichen:
Formulare und Erklärungen:
- Einbürgerungsantrag
Soll der Ehepartner auch eingebürgert werden, muss er ein eigenes Formular ausfüllen. Kinder über 16 Jahre müssen ebenfalls ein eigenes Formular ausfüllen.
- Erklärung zum Einbürgerungsantrag
- Loyalitätserklärung
- Merkblatt zur Verfassungstreue
Bitte füllen Sie den Antrag und alle Erklärungen vollständig aus und unterschreiben diesen NICHT. Die Unterschriften werden erst bei Antragsabgabe geleistet.
Allgemeine Unterlagen:
- ein aktuelles Passfoto pro einzubürgernder Person
- gültiger Pass (bei EU-Bürgern reicht auch der gültige Personalausweis aus)
- gültiger Aufenthaltstitel (entfällt bei EU-Bürgern)
- ggf. Pass und Aufenthaltstitel des Ehegatten/Ehegattin
Personenstandsurkunden:
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde / Lebenspartnerschaftsurkunde / Abschrift aus dem Familienbuch - ggf. auch Vorehen (d.h. 1. Ehe, 2.Ehe, ...)
- Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehegatten/Lebenspartners
- Sorgerechtsbeschluss / Negativbescheinigung vom Jugendamt oder Adoptionsbeschluss
Beiallenausländischen Dokumentenistvorzulegen:
Ausländische Urkunde und deutsche Übersetzung durch einen in Deutschland ermächtigten Übersetzer für Gerichte und Notare
- Zugelassene Übersetzer finden Sie im Internet unter www.justiz-dolmetscher.deExternal Link
- Auch englischsprachige Urkunden müssen auf Deutsch übersetzt werden.
Nachweis der Kenntnisse der deutschen Sprache fürüber 16-jährige Antragsteller/innen:
- B 1-Zeugnis oder höherwertiges Zeugnis (B 2 – C 2 oder TestDaF)
nur standardisierte Prüfung von einem staatlich anerkannten Bildungsträger: Telc oder Goethe-Institut
- Hauptschulabschluss oder höherwertiges Zeugnis einer deutschen Schule
nur Schulzeugnisse mit mindestens Note „4“ bzw. „ausreichend“ im Fach „Deutsch“ können anerkannt werden
- Abschlusszeugnis einer deutschen Berufsschule
nur Schulzeugnisse mit mindestens Note „4“ bzw. „ausreichend“ im Fach „Deutsch“ können anerkannt werden
- DSH-Prüfung / PNdS-Prüfung / Studienkolleg
- Abschlusszeugnis einer deutschen Hochschule
- Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss des Integrationskurses mit Deutschtest für Zuwanderer (Gesamtergebnis der Sprachkenntnisse B1)
Es reicht einer der oben genannten Nachweise aus!
Nachweis der Kenntnisse der deutschen Sprache für unter 16-jährige Antragsteller/innen:
- aktuelle Schulbescheinigung / Schulbescheinigung
- ein aktuelles Zeugnis
- das letzte Versetzungszeugnis
Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung für über 16-jährige Antragsteller/innen:
- mindestens Hauptschulabschlusszeugnis einer deutschen Schule oder vergleichbarer oder höherer Schulabschluss einer deutsch allgemeinbildenen Schule
- Abschlusszeugnis einer deutschen Berufsschule
- Nachweis über den bestandenen Einbürgerungstest bzw. den Test „Leben in Deutschland“
- deutscher Studienabschluss in Rechts-, Gesellschafts-, Sozial-, Politik-, Verwaltungswissenschaften
Es reicht einer der oben genannten Nachweise aus!
Einkommensnachweise:
- bei Angestellten: Arbeitsvertrag/Ausbildungsvertrag und 3 aktuelle Gehaltsabrechnung
- bei Selbstständigen: der letzte Einkommenssteuerbescheid UND
Bescheinigung des Steuerberaters über die Einkünfte der letzten beiden
Quartale ODER
eine betriebswirtschaftliche Auswertung der letzten beiden Quartale ODER
eine Gewinn- und Verlustrechnung für die letzten beiden Quartale
- bei Selbstständigen: Nachweis über bestehende Krankenversicherung, Pflegeversicherung sowie über getroffene Altersvorsorge.
- bei Bezug öffentlicher Leistungen: Bescheid über Arbeitslosengeld I, Bürgergeld, Kinderzuschlag, Grundsicherung, Rentenbescheid, Wohngeld, Elterngeld, Unterhaltsgeld oder BAföG
- Bei Kindergeldbezug: Nachweis anhand von Bescheid oder Kontoauszug
- ggf. Arbeitsvertrag und 3 aktuelle Gehaltsabrechnungen des Ehegatten/Ehegattin
Nachweis über den Aufenthalt in Deutschland für die letzten 5 Jahre:
- Rentenversicherungsverlauf (zu beantragen auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung) oder bei Selbstständigkeit Gewerbeanmeldung/Steuerbescheide
- Bescheinigung über Kindergartenbesuch / Schulbesuch / Studienzeiten (alle Studienbescheinigungen oder Exmatrikulation)
- Bei EU-Bürgern: z. Bsp. Arbeitsverträge der letzten 5 Jahre
Welche Gebühren fallen an?
Die Regelgebühr für eine Einbürgerung beträgt 255,00 EUR, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder 51,00 EUR.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Wo finde ich weiterführende Informationen?
Im Internetangebot des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz finden Sie Informationen zu den Einbürgerungsvoraussetzungen, den Rechtsgrundlagen und dem Verfahren einschließlich der erforderlichen Formulare.
- Einbürgerung
(Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz)
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An wen muss ich mich wenden?
Spezielle Hinweise für Stadt Friedberg
Bei Fragen und Anliegen wenden Sie sich direkt an die Stelle Einbürgerung der Stadt Friedberg:
E-Mail: einbuergerungen@friedberg-hessen.de
Telefon: 06031 88-8327