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Bauen: Abweichung/Ausnahme/Befreiung
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Wenn von den Vorschriften des Bauplanungsrechtes oder des Bauordnungsrechtes abgewichen werden soll, kann ein Ausnahme-, Befreiungs- oder Abweichungsantrag gestellt werden. Über den Antrag, der zu begründen ist, entscheidet die Bauaufsichtsbehörde.
In Bauantragsverfahren wird über eine beantragte Abweichung von den Vorschriften des Bauordnungsrechtes oder eine Ausnahme oder Befreiung von planungsrechtlichen Vorschriften mit dem Bauantrag entschieden.
Ein eigenständiger Abweichungsantrag ist nur bei baulichen Anlagen nach § 73 HBO - möglich. Für genehmigungsfreie Vorhaben im beplanten Bereich (§ 63 HBO) ist dies nicht möglich. In diesen Fällen muss in einem Genehmigungsverfahren über die Abweichung, Ausnahme oder Befreiung entschieden werden.
Spezielle Hinweise für Stadt FriedbergIsolierte Befreiungen nach § 73 Abs. 4 HBO können bei der Stadt Friedberg beantragt werden.
Über die Befreiung entscheidet der Magistrat der Stadt Friedberg.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Abweichung / Ausnahme / Befreiung nach § 73 Hessische Bauordnung - HBO - / § 31 Baugesetzbuch - BauGB - mit Begründung und Erläuterung der Kompensationsmaßnahme
- Liegenschaftsplan (Lageplan/Auszug aus der Liegenschaftskarte) nicht älter als 12 Monate und mit vermaßtem Eintrag des Vorhabens
- ev. weitere erforderliche Unterlagen erfahren Sie von der Bauaufsichtsbehörde
- werden durch die Abweichung / Ausnahme / Befreiung nachbarliche Rechte tangiert, erfolgt eine Beteiligung der Nachbarschaft. Eine vorher eingeholte nachbarliche Zustimmung kann das Verfahren deutlich beschleunigen.
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für Stadt FriedbergDie Gebühr beträgt 128 €.
Rechtsgrundlage
An wen muss ich mich wenden?
Spezielle Hinweise für Stadt Friedberg
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Bauaufsichtsbehörde (Wetteraukreis).