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Anmeldung Wohnsitz
Digitale Wohnsitz An- und Ummeldung
Leistungsbeschreibung
Den Onlinedienst zur Wohnsitzanmeldung finden Sie unter Anträge/ Formulare!
Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden. Diese Pflicht gilt für alle Personen ab 16 Jahren. Für Kinder und Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr ist die Person verantwortlich, bei der sie wohnen. Bei Personen mit gerichtlicher Betreuung und Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt die Meldepflicht bei der Betreuungsperson; der entsprechende Gerichtsbeschluss ist vorzulegen. Bei einer Anmeldung aus dem Ausland muss die anzumeldende Person persönlich erscheinen.
Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich persönlich. Innerhalb einer Familie genügt es, wenn eine Person vorspricht, vorausgesetzt es handelt sich nicht um einen Zuzug aus dem Ausland. Eine Anmeldung durch eine bevollmächtigte Person ist möglich, wenn der Anmeldeschein und die Vollmacht vollständig unterschrieben sind. Die bevollmächtigte Person muss alle Angaben zu weiteren Wohnungen und deren Status (Haupt- oder Nebenwohnung) machen können.
Für die Anmeldung benötigen Sie eine Wohnungsgeberbestätigung und gültige Ausweisdokumente aller Personen, die angemeldet werden sollen. Bei Kindern ist die Geburtsurkunde vorzulegen, wenn kein Ausweis vorhanden ist. Je nach Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein, etwa eine Heiratsurkunde, eine Einverständniserklärung beim Auszug aus einer gemeinsamen Wohnung oder ein Anmeldeschein mit Vollmacht. Bei einem Zuzug innerhalb des Wetteraukreises kann außerdem die Adressänderung im Kfz-Schein vorgenommen werden (Gebühr: 10,80 Euro).
Bitte beachten Sie, dass bei einer Anmeldung außerhalb Friedbergs kein Ausweisdokument direkt beantragt werden kann. Das Rückmeldeverfahren dauert etwa zwei Wochen; danach ist ein neuer Termin erforderlich. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro.