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Ummeldung Wohnsitz
Digitale Wohnsitz An- und Ummeldung
Leistungsbeschreibung
Den Onlinedienst zur Wohnsitzummeldung finden Sie unter Anträge/ Formulare!
Die Ummeldung folgt denselben Fristen wie die Anmeldung. Wer eine neue Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde ummelden. Die Ummeldung erfolgt grundsätzlich persönlich. Innerhalb einer Familie genügt es, wenn eine Person vorspricht. Eine Ummeldung durch eine bevollmächtigte Person ist möglich, wenn der Anmeldeschein und die Vollmacht unterschrieben sind und alle relevanten Angaben gemacht werden können.
Erforderlich sind eine Wohnungsgeberbestätigung sowie gültige Ausweisdokumente aller Personen, die umziehen. Je nach Situation können weitere Unterlagen notwendig sein, etwa eine Heiratsurkunde, die Geburtsurkunde eines Kindes, eine Einverständniserklärung beim Auszug aus einer gemeinsamen Wohnung, eine Vollmacht oder ein Anmeldeschein. Bei einem Umzug innerhalb des Wetteraukreises kann auch die Adressänderung im Kfz-Schein vorgenommen werden (Gebühr: 10,80 Euro).