Übermittlungssperre

Beantragung von Übermittlungssperren
  • Leistungsbeschreibung

    Sie können einer Weitergabe Ihrer Daten aus dem Melderegister widersprechen. Mit einer Übermittlungssperre wird die Datenübermittlung eingeschränkt oder an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Dies betrifft insbesondere Datenweitergaben an Parteien, Wählergruppen oder andere Träger von Wahlvorschlägen. Der Widerspruch gilt, bis Sie ihn widerrufen.


An wen muss ich mich wenden?

Der Antrag auf eine Übermittlungssperre kann bei der örtlichen Meldebehörde eingereicht werden.

Zuständige Abteilungen