Anzeige von Feuerwerken

Anmeldung von Feuerwerken
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Empfangnahme der Anzeige ist die jeweilige Ordnungsbehörde der Stadt oder Gemeinde.

Diese leitet eine Kopie der Anzeige an das jeweils zuständige Regierungspräsidium weiter.

Die Vollzugsdezernate für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik bei den Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel sind für die Überwachung vom Aufbau und Abbrennen des Feuerwerkes zuständig.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln
 

Spezielle Hinweise für Stadt Friedberg

Gewerbliche Feuerwerke müssen angezeigt werden. Dies kann über das Verwaltungsportal Hessen eingereicht werden. 

Zuständige Abteilungen