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Anzeige einer Verkehrsordnungswidrigkeit (ruhender Verkehr)
Anzeige einer Verkehrsordnungswidrigkeit
Leistungsbeschreibung
Was ist „ruhender Verkehr“?
Der ruhende Verkehr umfasst alle geparkten oder haltenden Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum. Verstöße in diesem Bereich können zu Behinderungen, Gefährdungen oder Einschränkungen für andere Verkehrsteilnehmer führen.
Typische Ordnungswidrigkeiten:
- Parken auf Geh- und Radwegen
- Blockieren von Feuerwehrzufahrten oder Behindertenparkplätzen
- Parken in Kreuzungsbereichen oder vor Einfahrten
- Missbrauch von Bewohnerparkbereichen
Online-Anzeige – So funktioniert’s
Bürgerinnen und Bürger können Verstöße im ruhenden Verkehr bequem online melden. Das Verfahren ist einfach, rechtssicher und datenschutzkonform.
Warum Ihre Mithilfe wichtig ist
Die Verkehrsüberwachung kann nicht überall gleichzeitig präsent sein. Bürgerhinweise helfen, Gefahrenstellen zu erkennen und gezielt zu kontrollieren. So tragen Sie aktiv zur Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum bei.
Verfahrensablauf
Was passiert nach der Anzeige?
- Prüfung der Angaben durch die zuständige Stelle
- Einleitung eines Verfahrens bei hinreichender Beweislage
- Zustellung einer Verwarnung oder eines Bußgeldbescheids
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bitte geben Sie folgende Informationen vollständig an:
- Ort und Zeit des Verstoßes
- Kennzeichen des Fahrzeugs
- Art des Verstoßes (z. B. Parken auf Gehweg)
- Beweisfoto (ohne erkennbare Personen)
- Ihre Kontaktdaten (für Rückfragen und ggf. Zeugenaussage)
Anonyme Anzeigen können nicht bearbeitet werden. Sie müssen grundsätzlich als Zeuge zur Verfügung stehen.
An wen muss ich mich wenden?
Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung – Ordnungsbehörde/ Verkehrsbehörde
Telefon: 06031-88 8320
E-Mail: ordnungsbehoerde@friedberg-hessen.de