Gewerbesteuer

  • Leistungsbeschreibung

    Gewerbesteuer

    Besteuerungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag. Grundlage hierfür ist die jährlich einzureichende Steuererklärung bei dem zuständigen Finanzamt, welches den Gewerbesteuermessbetrag ermittelt und einen Bescheid erlässt.

    Der durch das Finanzamt festgesetzte Gewerbesteuermessbetrag wird mit dem derzeit gültigen Hebesatz der Stadt Friedberg (Hessen) i.H.v. 400 % multipliziert und ergibt somit die Jahressteuer.

    Die Stadt Friedberg (Hessen) ist grundsätzlich an den Gewerbesteuermessbescheid des zuständigen Finanzamtes gebunden. Vorauszahlungsanpassungen müssen bei dem zuständigen Finanzamt beantragt werden.


    Stundungen

    Anträge auf Stundung sind schriftlich mit dem am Ende der Seite angehängten Stundungsantragsformular zu stellen.

  • Anträge / Formulare