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Gewerbe anmelden
Gewerbeanmeldung, - ummeldung, - abmeldung
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen. Mit stehendem Gewerbebetrieb ist ein Gewerbe mit einer festen Betriebsstätte gemeint, von oder in der das Gewerbe ausgeübt wird. Dies ist der Fall, wenn Sie:
- einen Betrieb neu errichten,
- eine Zweigniederlassung neu errichten,
- eine unselbstständige Zweigstelle neu errichten,
- einen bestehenden Betrieb übernehmen, zum Beispiel durch Kauf oder Pacht,
- ein Einzelunternehmen in eine andere Rechtsform umwandeln,
- einen Betrieb aus dem Bereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde verlegen (gilt bei der einen Behörde als Aufgabe des Betriebs bei der anderen Behörde als Neuerrichtung).
Sie müssen Ihr Gewerbe gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs anmelden. Die Anmeldepflicht besteht nur, wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt.
Ausgenommen von einer Gewerbeanmeldung sind:
- Urproduktion (Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei)
- Freie Berufe
- Verwaltung eigenen Vermögens
Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können.
Der Zweck der Anmeldung eines Gewerbes ist, den zuständigen Behörden die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.
Verfahrensablauf
Sie können Ihr Gewerbe persönlich, online, per Post oder Fax anmelden.
- Wenn die Anmeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie das Formular "Gewerbe-Anmeldung" – (GewA 1) ausfüllen und persönlich unterschreiben.
- Die zuständige Stelle bescheinigt den Empfang der Gewerbeanmeldung, wenn das Anmeldeformular vollständig ausgefüllt wurde
- Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeanmeldung an andere Stellen, wie u. a. das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.
- Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Sie haben einen Rechtsanspruch auf elektronische Abwicklung.
Spezielle Hinweise für Stadt FriedbergAb dem 1. November 2025 ist bei der Verlegung eines Betriebes in einen anderen Meldebezirk lediglich die Gewerbeanmeldung am neuen Standort erforderlich. Eine separate Gewerbeabmeldung am bisherigen Standort entfällt, da die erforderlichen Daten automatisch übermittelt werden.
Voraussetzungen
Sie wollen ein Gewerbe betreiben.
Gewerbetreibende sind
- natürliche Personen oder
- juristische Personen, zum Beispiel Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), eingetragene Genossenschaft (eG) oder eingetragener Verein (e.V.), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG)
Anzeigepflichtig sind:
- bei Einzelgewerben die oder der Einzelgewerbetreibende,
- bei Personengesellschaften (zum Beispiel. OHG, GbR) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen und Gesellschafter
- bei Kommanditgesellschaft (KG) jede oder jeder persönlich haftende Gesellschafterin und Gesellschafter, die Kommanditistinnen und Kommanditisten einer KG nur dann, wenn sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen
- bei Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG) der bzw. die gesetzliche(n) Vertreter.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für Stadt Friedberg- Anzeigeformular Link zum Formular (nicht notwendig bei persönlicher Vorsprache)
- Gültiger Personalausweis/Reisepass, Aufenthaltstitel (bei Nicht-EU-Ausländern)
- ggf. Meldebescheinigung
- ggf. Handelsregisterauszug
- ggf. Gesellschaftsvertrag (sofern noch keine Eintragung im Handelsregister erfolgt ist)
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für Stadt FriedbergBei einer Antragstellung per Mail/Post überweisen Sie bitte vorab die Gebühr an folgende Bankverbindung:
Sparkasse Oberhessen
IBAN DE20 5185 0079 0051 0000 80
BIC HELADEF1FRI
Verwendungszweck: 114833
Empfänger: Stadt Friedberg (Hessen)Erst nach Eingang der Gebühr (Überweisungsbeleg) kann die Meldung erfolgen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen Ihr Gewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt des Betriebsbeginns anmelden. Bei einer verspäteten Anmeldung kann eine Geldbuße verhängt werden.
Bearbeitungsdauer
Spezielle Hinweise für Stadt Friedberg- Bei persönlicher Vorsprache: sofort
- Bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Ummeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Anmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Rechtsgrundlage
An wen muss ich mich wenden?
Gewerbeamt bzw. die Stadt oder Gemeindeverwaltung am Ort des Betriebssitzes.
Spezielle Hinweise für Stadt Friedberg
Mail-Adresse vom städtischen Gewerbeamt: gewerbeabteilung@friedberg-hessen.de
Sofern Sie uns die Meldung per Post zukommen lassen möchten, senden Sie die vorgenannten Unterlagen bitte an folgende Adresse: Magistrat der Kreisstadt Friedberg (Hessen), -Gewerbeabteilung-, Mainzer-Tor-Anlage 6, 61169 Friedberg (Hessen).