- Mein Friedberg
- Freizeit & Tourismus
- Wirtschaft
- Verwaltung & Politik
- Termine
Gewerbe ummelden
Gewerbeanmeldung, - ummeldung, - abmeldung
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie den Betriebssitz Ihres Unternehmens innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der bisher zuständigen Gemeinde verlegen möchten, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden. Gleiches gilt, wenn Sie den Standort Ihres Betriebssitzes oder den Sitz einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle wechseln.
Sollten Sie Ihre Gewerbetätigkeit ändern, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie in Ihrem Geschäft künftig Waren oder Leistungen ausschließlich oder zusätzlich anbieten, die bezogen auf Ihr angemeldetes Gewerbe nicht geschäftsüblich sind.
Darüber hinaus müssen Sie eine Gewerbeummeldung vornehmen, wenn sich Ihr Name als Gewerbetreibender ändert.
Die Ummeldung muss von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertreterinnen oder Vertretern vorgenommen werden:
- bei Einzelgewerben: von der oder dem Gewerbetreibenden selbst
- bei juristischen Personen: von den gesetzlichen Vertreterinnen oder Vertretern, dies betrifft zum Beispiel Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH und Aktiengesellschaft (AG)
- bei Personengesellschaften: von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern: dies betrifft zum Beispiel offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG)
Wenn Sie Ihren Betriebssitz in eine andere Gemeinde verlegen, müssen Sie das Gewerbe am neuen Standort anmelden. Ihr alter Standort wird dabei automatisch abgemeldet. Hierbei handelt es sich nicht um eine Ummeldung.
Zuständige Stelle
Gewerbeamt bzw. Stadt oder Gemeindeverwaltung am Ort des Betriebssitzes.
Voraussetzungen
Einer der folgenden Punkte trifft auf Sie zu:
- Sie verlegen den Betriebssitz, eine Niederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle innerhalb des Zuständigkeitsbereichs einer Gemeinde
- Sie ändern oder erweitern die angebotenen Waren und Leistungen Der Name der oder des Gewerbetreibenden ändert sich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausgefülltes Formular Gewerbe-Ummeldung (GewA 2)
- Nachweis der Identität, zum Beispiel
- Kopie Personalausweis
- Kopie Reisepass
- Meldebescheinigung
- Kopie des Handelsregisterauszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist
- bei Genossenschaften: Auszug aus dem Genossenschaftsregister
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
Welche Gebühren fallen an?
Die konkrete Höhe bemisst sich in der Regel nach dem zeitlichen Verwaltungsaufwand.
Gebühr: 28,00 €Vorkasse: Neinhttps://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-MWVLVwKostOHE2013V20Anlage-2Gemäß Ziffer 2131. Für die Anzeige der Ummeldung.Gebühr: 8,00 €Vorkasse: Neinhttps://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-MWVLVwKostOHE2013V20Anlage-2Gemäß Ziffer 2132. Für das Ausstellen einer EmpfangsbestätigungSpezielle Hinweise für Stadt FriedbergBei einer Antragstellung per Mail/Post überweisen Sie bitte vorab die Gebühr an folgende Bankverbindung:
Sparkasse Oberhessen
IBAN DE20 5185 0079 0051 0000 80
BIC HELADEF1FRI
Verwendungszweck: 114833
Empfänger: Stadt Friedberg (Hessen)Erst nach Eingang der Gebühr (Überweisungsbeleg) kann die Meldung erfolgen.
An wen muss ich mich wenden?
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln
Spezielle Hinweise für Stadt Friedberg
Gerne können Sie uns Ihre Meldung auch per Mail zukommen lassen. Bitte senden Sie die vorgenannten Unterlagen an folgende Mailadesse: gewerbeabteilung@friedberg-hessen.de .
Sofern Sie uns die Meldung per Post zukommen lassen möchten, senden Sie die vorgenannten Unterlagen bitte an folgende Adresse: Magistrat der Kreisstadt Friedberg (Hessen), -Gewerbeabteilung-, Mainzer-Tor-Anlage 6, 61169 Friedberg (Hessen).