Spielhallenerlaubnis

Gewerbeanmeldung, - ummeldung, - abmeldung
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein Unternehmen betreiben wollen, das der Aufstellung von Geld- oder Warenspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit oder der Veranstaltung anderer Spiele dient, benötigen Sie eine Erlaubnis.

  • Verfahrensablauf

    • Sie stellen einen Antrag bei der zuständigen Ordnungsbehörde der zuständigen Gemeinde beziehungsweise Stadt.
    • Sie legen die erforderlichen Nachweise vor.
    • Die zuständige Ordnungsbehörde entscheidet über die Erteilung der Erlaubnis.
  • Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Erteilung einer spielhallenrechtlichen Erlaubnis ist gemäß § 2 Abs. 1 HSpielhG ein Antrag. Die hierfür erforderlichen Nachweise sind von der antragstellenden Person durch Vorlage geeigneter Darstellungen, Konzepte und Bescheinigungen zu führen und zusammen mit dem Antrag vorzulegen. 

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    •    Formloser Antrag auf Spielhallenerlaubnis
    •    Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
    •    Auszug aus dem Handelsregister aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet;
    •    Ggf. Übersetzung des Handelsregisterauszugs
    •    Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
    •    Gültiger Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebescheinigung)
    •    Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
    •    Pacht-, Kauf- oder Mietvertrag sowie die Grundrisszeichnung der gewerblich genutzten Räume
    •    Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (nach § 33c Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO))
    •    Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes eines Spielgerätes (nach § 33c Abs. 3 GewO)
    •    Sozialkonzept und Schulungsnachweise (nach § 4 Abs. 1 HSpielhG). Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite der Hessischen Landesstelle für Suchtfragen e. V.:
     

  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für Stadt Friedberg

    Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle: Gebühr 2.000 €

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Ein Antrag auf Erteilung einer Spielhallenerlaubnis kann jederzeit - bei Vorliegen der Voraussetzungen – gestellt werden. 

    Eine Erlaubnis ist auf eine Dauer von maximal 15 Jahren befristet. 

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Ordnungsbehörde der betreffenden Gemeinde bzw. Stadt.

Zuständige Abteilungen