Seit dem 01.01.2020 betreibt der Wetteraukreis als originärer Aufgabenträger - und zwar auf Kreistagsbeschluss vom 20.02.2019 hin - die Flüchtlingsunterbringung wieder selbst. Hierzu ist er in die bestehenden Mietverhältnisse der Flüchtlingsunterkünfte - soweit diese nicht aufgegeben und gekündigt wurden - eingetreten. Hinsichtlich der im Eigentum der Kreisstadt Friedberg (Hessen) stehenden Flüchtlingsunterkunft (Ploner-Bau) wurde ein Mietvertrag mit dem Wetteraukreis abgeschlossen.
Somit ist der Wetteraukreis wieder für sämtliche Belange rund um dasThema Flüchtlinge (Unterbringung, Betreuung und Leistungsgewährung) allein zuständig. Die von der Kreisstadt Friedberg (Hessen) eigens hierfür eingerichtete Stabsstelle Flüchtlingsbetreuung wurde zum 01.01.2020 aufgelöst.
Bei Fragen, Anregungen oder Problemen setzen Sie sich bitte mit dem Wetteraukreis, Fachbereich Jugend und Soziales - Fachdienst Soziale Hilfen - Fachstelle Migration Steuerung oder Fachstelle Migration Leistung in Verbindung. Ansprechpartner und weitere Inforamationen erhalten Sie auf der Homepage des Wetteraukreises unter www.wetteraukreis.de .
Soweit es sich ausschließlich um Kriegsvertriebene aus der Ukraine handelt, erhalten Sie hier (bitte klicken) weitergehende Informationen.
Weitere Informationen:
Stabsstelle Flüchtlingsbetreuung:
wurde zum 01.01.2020 aufgelöst
Wenden Sie sich bitte an die Fachstelle Migration beim Wetteraukreis.