Änderungen ab 01.01.2024
Für die Ausstellung eines Reisepasses ab Vollendung des 24. Lebensjahres, wird ab 01.01.204 eine Gebühr in Höhe von 70,00 Euro fällig.
Die Neuregelung greift zum 01.01.2024
Vorteil: Unter anderem weltweite Gültigkeit
Eltern, die mit ihren Kindern ins Ausland reisen, benötigen für ihr Kind einen Ausweis, auch innerhalb der EU. Geht es in Länder außerhalb der EU, ist ein Reisepass nötig. Dies ist nicht neu und ließ sich bislang vergleichsweise preiswert mit dem Kinder-Reisepass (für Kinder unter zwölf Jahren) bewerkstelligen.
Neu ist jetzt, dass aufgrund einer Gesetzesänderung der Bundesregierung der Kinder-Reisepass abgeschafft wird. Nun brauchen Kinder, sobald es ins Ausland außerhalb der EU geht, einen ganz normalen Reisepass, elektronisch mit Chip. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. im Schengen-Raum genügt ein Personalausweis (Preis: 22,80 Euro), der für Kinder auf besonderen Antrag auch ausgestellt werden kann.
Bereits ausgestellte Kinder-Reisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrer regulären Ablauffrist.
Weitere Info´s über die aktuelle Bearbeitungsdauer von Reisepässen/Personalausweisen finden Sie hier.